Im Auftrag der Gemeinden koordinieren wir die arbeitsintegrativen Massnahmen und fungieren als Schnittstelle zwischen den Sozialdiensten, den Stellensuchenden und den Anbietern der verschiedenen Arbeitsintegrationsmassnahmen. Dabei führen wir unter anderem folgende Aufgaben durch:
Aufgleisen einer berufsintegrativen Massnahme
Intensive Begleitung, Überwachung und Koordination anstehender und laufender Massnahmen;
Durchführung von Standort- und Abschlussgesprächen;
Abgabe einer Empfehlung hinsichtlich der Verlängerung oder eines möglichen Wechsels der jeweiligen Massnahmen;
Unterstützung in der Probezeit und bei möglichen Konflikten.